Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 09.06.2005, Aktenzeichen: 31 Wx 8/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 8/05

Beschluss vom 09.06.2005


Leitsatz:1. Im Löschungsverfahren nach § 4 Abs. 3 VAG steht der betroffenen Gesellschaft wie in den allgemeinen Löschungsverfahren nach dem Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde offen.

2. Führt eine Gesellschaft eine nach § 4 Abs. 1 VAG unzulässige Bezeichnung, so ist das Registergericht von Amts wegen verpflichtet, ein Löschungsverfahren einzuleiten.

3. § 4 Abs. 1 VAG verstößt nicht gegen Art. 12 GG und gegen das Verbot der Rückwirkung.

4. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde in einem Löschungsverfahren nach § 142 FGG bestimmt sich in der Regel nach einem Bruchteil des Werts des Unternehmens.
Rechtsgebiete:VAG, FGG, KostO
Vorschriften:VAG § 4, FGG § 141, FGG § 142, KostO § 30 Abs. 2, KostO § 88 Abs. 2 Satz 3,
Verfahrensgang:LG München I 17HK T 23651/04 vom 24.02.2005
AG München HRB 109829

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 09.06.2005, Aktenzeichen: 31 Wx 8/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 09.06.2005, 31 Wx 8/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum