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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 45/06 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 45/06

Beschluss vom 08.11.2006


Leitsatz:Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzt werden. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der solche Ansprüche auch bei vorsätzlichem Handeln des Verwalters unabhängig von der Kenntnis der Geschädigten nach drei Jahren verjähren, benachteiligt den Vertragspartner des Verwalters jedoch unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Rechtsgebiete:AGBG, WEG
Vorschriften:AGBG § 9, WEG § 26,
Verfahrensgang:AG Fürth (Bay.) 7 UR II 1/05 vom 10.06.2005
LG Nürnberg-Fürth 14 T 7713/05 vom 15.02.2006

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