JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 45/06
| Leitsatz: | Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzt werden. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der solche Ansprüche auch bei vorsätzlichem Handeln des Verwalters unabhängig von der Kenntnis der Geschädigten nach drei Jahren verjähren, benachteiligt den Vertragspartner des Verwalters jedoch unangemessen und ist deshalb unwirksam. |
| Rechtsgebiete: | AGBG, WEG |
| Vorschriften: | AGBG § 9, WEG § 26, |
| Verfahrensgang: | AG Fürth (Bay.) 7 UR II 1/05 vom 10.06.2005 LG Nürnberg-Fürth 14 T 7713/05 vom 15.02.2006 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 45/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-MUENCHEN - 08.11.2006, 34 Wx 45/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum