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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 08.03.2007, Aktenzeichen: 34 Sch 28/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Sch 28/06

Beschluss vom 08.03.2007


Leitsatz:1. Zur Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, die neben sofort fälligen auch erst zukünftig fällig werdende Leistungen zum Gegenstand haben.

2. Die Vollstreckbarerklärung einer auf das Schiedsrichterhonorar bezogenen und bezifferten Kostenerstattungsanordnung des Schiedsgerichts ist unter dem Gesichtspunkt des Verbots, in eigener Sache zu entscheiden, jedenfalls dann unbedenklich, wenn Streitwerthöhe und Schiedsrichterhonorar Gegenstand eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut sind und dieses durch Vorschussleistung vollständig abgedeckt ist (Ergänzung zum Beschluss vom 23.2.2007, 34 Sch 31/06).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 93, ZPO § 1053, ZPO § 1057, ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4,

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