JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 182/05
| Leitsatz: | 1. Der zurückweisende Beschluss des Landgerichts über Dolmetscherkosten enthält keine die Instanz abschließende Entscheidung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; er stellt vielmehr eine Zwischenentscheidung über ein von dem Betroffenen geltend gemachtes Verfahrensrecht im Rahmen des anhängigen Beschwerdeverfahrens dar. 2. Wird durch Erlass der Hauptsacheentscheidung der Zwischenbescheid gegenstandslos, da er keine Bindungswirkung entfaltet, ist die Entscheidung des Landgerichts über die Dolmetscherkosten im Rahmen der Rechtmäßigkeit der Hauptsacheentscheidung zu prüfen. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 27 Abs. 1 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Regensburg 7 T 697/05 (1) vom 23.11.2005 AG Regensburg XIV B 102/04 |
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