( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 182/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 182/05

Beschluss vom 08.02.2006


Leitsatz:1. Der zurückweisende Beschluss des Landgerichts über Dolmetscherkosten enthält keine die Instanz abschließende Entscheidung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; er stellt vielmehr eine Zwischenentscheidung über ein von dem Betroffenen geltend gemachtes Verfahrensrecht im Rahmen des anhängigen Beschwerdeverfahrens dar.

2. Wird durch Erlass der Hauptsacheentscheidung der Zwischenbescheid gegenstandslos, da er keine Bindungswirkung entfaltet, ist die Entscheidung des Landgerichts über die Dolmetscherkosten im Rahmen der Rechtmäßigkeit der Hauptsacheentscheidung zu prüfen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 27 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Regensburg 7 T 697/05 (1) vom 23.11.2005
AG Regensburg XIV B 102/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 182/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-muenchen/olg-muenchen-beschluss-vom-08-02-2006-az-34-wx-18205

"OLG-MUENCHEN - 08.02.2006, 34 Wx 182/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN