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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 07.08.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 3/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 3/05

Beschluss vom 07.08.2007


Leitsatz:1. Fehlt die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche zweite Unterschrift eines Wohnungseigentümers unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung, ist ein in dieser Versammlung gefasster Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären, sofern nicht die Unterschrift im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wird.

2. Aus einem Beschluss, der für Instandsetzungsmaßnahmen isoliert einen nicht vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zulasten nur einzelner Wohnungseigentümer bestimmt, ergibt sich keine Bindung der Wohnungseigentümer für einen Folgebeschluss, der die konkrete Sonderumlage zum Gegenstand hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 2, WEG § 21 Abs. 3, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, WEG § 23 Abs. 4, WEG § 24 Abs. 6,
Verfahrensgang:LG Memmingen 4 T 1119/03 vom 29.11.2004
AG Neu-Ulm 2 UR II 48/00

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