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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 07.06.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 32/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 32/05

Beschluss vom 07.06.2005


Leitsatz:Lässt sich ein Verwalter bei der Leitung einer Eigentümerversammlung von einem Rechtsanwalt vertreten, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse keine Nichtbeschlüsse. Ob wegen einer solchen Vertretung Beschlüsse für ungültig erklärt werden können, bleibt offen. Eine Ungültigerklärung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sich die Versammlungsleitung durch den Vertreter auf das Beschlussergebnis nicht ausgewirkt haben kann.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 24 Abs. 5,
Verfahrensgang:AG Ingolstadt 11 UR II 26/01 vom 07.03.2005
LG Ingolstadt 1 T 883/04

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