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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 07.05.2008, Aktenzeichen: 31 Wx 28/08 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 28/08

Beschluss vom 07.05.2008


Leitsatz:1. Gegen gerichtliche Entscheidungen, welche die Bestellung eines Nachtragsliquidators einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreffen, ist die sofortige Beschwerde statthaft (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats).

2. Nachtragsliquidation kommt hinsichtlich einer nach Liquidation im Handelsregister gelöschten GmbH auch dann in Betracht, wenn dieser in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin einer ebenfalls aufgelösten KG Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns der KG bekanntgegeben werden soll.

3. In einem solchen Fall ist der Aufgabenkreis des Nachtragsliquidators auf die Entgegennahme dieser Feststellungsbescheide zu beschränken.
Rechtsgebiete:GmbHG, AktG
Vorschriften:GmbHG § 74, AktG § 273 Abs. 4, AktG § 273 Abs. 5,
Verfahrensgang:LG München I, 17 HKT 20524/06 vom 14.12.2006
AG München, HRB 119500 vom 10.10.2006

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