JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 07.04.2006, Aktenzeichen: Verg 05/06
| Leitsatz: | 1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen. 2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein. |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 119, |
| Verfahrensgang: | VK Nordbayern 21.VK-3194-04/06 vom 24.02.2006 |
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