JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 07.03.2001, Aktenzeichen: 1 W 964/01
| Leitsatz: | Lehnt in einem Arzthaftungsprozess, in dem es um die behauptete Fehlerhaftigkeit der Arbeit eines Beamten des Freistaats Bayern geht, der geschädigte Patient einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ab, kann diese Ablehnung bereits dann begründet sein, wenn es sich bei dem Sachverständigen um einen anderen Beamten dieses Dienstherrn handelt. Dabei spielt es grundsätzlich weder eine Rolle, ob der Abgelehnte und der Beamte, dessen Tätigkeit er zu beurteilen hat, derselben Behörde angehören, noch, daß der Abgelehnte als Hochschulprofessor bei der Erstellung von Gutachten weisungsfrei ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 51, ZPO § 355, ZPO § 358, ZPO § 379, |
| Verfahrensgang: | LG Augsburg 9 O 4668/98 |
| Rechtskraft: | ja |
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