JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 07.01.2008, Aktenzeichen: 7 U 3773/07
| Leitsatz: | 1. Festgestellte Jahresabschlüsse einer Aktiengesellschaft sind nicht schon wegen fehlender Aktivierung von Rückzahlungsforderungen aufgrund von Zahlungen an Dritte, für die es keine Rechtsgrundlage gab (Schmiergeld- und Bestechungszahlungen), nichtig, da nach dem bilanziellen Vorsichts- und Realisationsprinzip Ansprüche erst dann bilanziell zu aktivieren sind, wenn sie hinreichend sicher und konkretisiert sind. 2. Die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse ergibt sich auch nicht daraus, dass gegebenenfalls Zahlungen auf Konten, die der Aktiengesellschaft selbst zuzurechnen sind, geleistet wurden, wenn die Nichtigkeitskläger nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen vermögen, wie hoch die Beträge sind, die eine zu geringe Aktivierung von Vermögenswerten wegen solcher Zahlungen in den jeweiligen Geschäftsjahren zur Folge haben. Dies ist jedoch erforderlich, da durch eine lediglich geringfügige Unter- oder auch Überbewertung die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage nicht wesentlich beeinträchtigt und der Schutzzweck der Norm des § 256 Abs. 5 AktG nicht verletzt wird. |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Vorschriften: | AktG § 256 Abs. 5, AktG § 249 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I 5 HK O 23424/06 vom 12.04.2007 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 07.01.2008, Aktenzeichen: 7 U 3773/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-MUENCHEN - 07.01.2008, 7 U 3773/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum