JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 06.09.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 60/05
| Leitsatz: | Erklärt ein Verwalter in einer Eigentümerversammlung die Niederlegung der Verwaltungstätigkeit und die Kündigung des Verwaltervertrags, so wird diese Erklärung erst wirksam, wenn sie auch den an der Versammlung nicht teilnehmenden Wohnungseigentümern zugegangen ist. Dieser Zugang muss vom Verwalter veranlasst sein. Es genügt nicht, dass die abwesenden Wohnungseigentümer zufällige Kenntnis erlangen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 130, WEG § 26, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 13368/04 vom 09.05.2005 AG München 484 UR II 1178/03 |
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