JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 06.02.2006, Aktenzeichen: 34 SchH 10/05
| Leitsatz: | 1. Über den Antrag auf Ablehnung eines Schiedsrichters entscheidet das Schiedsgericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters. 2. Bei der Entscheidung des staatlichen Gerichts über das Ablehnungsgesuch kommt es die fehlerhafte Besetzung des Schiedsgerichts regelmäßig nicht an. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 1037, |
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