JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 05.07.2006, Aktenzeichen: 34 SchH 5/06
| Leitsatz: | 1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters. 2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 1036, ZPO § 1037 Abs. 3, |
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