JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 05.07.2005, Aktenzeichen: Verg 9/05
| Leitsatz: | 1. Die Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" ist dann nicht unvollständig, wenn ein Produkt zusammen mit einem anderen Produkt ein einheitliches Bauteil bildet, so dass eine gesonderte Preisausweisung für Bestandteile dieses Bauteiles unmöglich ist, und der Auftraggeber nur für den Fall einer anderen technischen Lösung die Preise für die einzelnen Bestandteile abfragt. 2. Die Angabe eines Nullpreises in Form der Bemerkung "in Position bereits enthalten" ist dann zulässig, wenn die angebotene Leistung tatsächlich kostenlos erfolgt (hier: kein Anfall von Lizenzgebühren wegen eigener Softwareentwicklung). |
| Rechtsgebiete: | VOB/A |
| Vorschriften: | VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, |
| Verfahrensgang: | VK Südbayern 120.3-3194.1-04-02/05 vom 19.04.2005 |
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