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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 05.06.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 143/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 143/06

Beschluss vom 05.06.2007


Leitsatz:1. Verstöße des Amtsgerichts gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs können von der Beschwerdeinstanz rückwirkend geheilt werden.

2. Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat.
Rechtsgebiete:GG, WEG
Vorschriften:GG Art. 103, WEG § 21 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 10002/06 vom 20.11.2006
AG München 481 UR II 1473/05

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