JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 04.05.2005, Aktenzeichen: 5 St RR 11/05
| Leitsatz: | Wird ein Unterhaltspflichtiger wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt, muss die konkrete Leistungsfähigkeit auf Grund der getroffenen tatsächlichen Feststellungen feststehen. Hierzu muss das Urteil zahlenmäßige Angaben zu den tatsächlichen oder möglichen Einkünften, zu den bestehenden Verpflichtungen sowie zum notwendigen Eigenbedarf enthalten. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 170, |
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