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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 04.05.2005, Aktenzeichen: 33 Wx 10/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 10/05

Beschluss vom 04.05.2005


Leitsatz:Die Entlassung eines Betreuers, dem die Vermögenssorge obliegt, kann darauf gestützt werden, dass er nicht in der Lage ist, die Differenz von mehreren tausend Euro zwischen nachgewiesenen Fahrtkosten und tatsächlich dem Vermögen des Betroffenen entnommenen Aufwendungsersatz für Fahrtkosten nachvollziehbar zu erläutern.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1908b,
Verfahrensgang:LG Würzburg 3 T 1926/04 vom 23.11.2004
AG Würzburg XVII 1194/02

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