JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 25/07
| Leitsatz: | Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21.00 Uhr beschränkt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 15 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 14 T 7592/06 vom 23.01.2007 AG Nürnberg 1 UR II 482/05 |
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