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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 25/07 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 25/07

Beschluss vom 03.04.2007


Leitsatz:Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21.00 Uhr beschränkt.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 15 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 14 T 7592/06 vom 23.01.2007
AG Nürnberg 1 UR II 482/05

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