JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 32 Wx 33/07
| Leitsatz: | 1. Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamkeit der Unterteilung der Auflassung des neuen Gemeinschaftseigentums unter Mitwirkung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer und der Eintragung in das Grundbuch. 2. Die entgegen diesen Voraussetzungen in das Grundbuch eingetragene Unterteilung ist inhaltlich unzulässig und damit nichtig. Sie kann nicht Basis eines gutgläubigen Erwerbs sein. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 873, BGB § 892, BGB § 925, WEG § 4, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 4165/06 vom 22.01.2007 AG Traunstein vom 11.07.2006 |
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