JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 02.02.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 143/05
| Leitsatz: | Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass für verschiedene Gebäude einer einheitlichen Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten getrennt zu tragen sind, so widerspricht ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung nur den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage ausweist, solange aus der Instandhaltungsrücklage Beträge noch nicht entnommen worden sind. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 28, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 15026/05 vom 28.11.2005 AG München 482 UR II 1389/04 |
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