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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 02.02.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 143/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 143/05

Beschluss vom 02.02.2006


Leitsatz:Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass für verschiedene Gebäude einer einheitlichen Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten getrennt zu tragen sind, so widerspricht ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung nur den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage ausweist, solange aus der Instandhaltungsrücklage Beträge noch nicht entnommen worden sind.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 28,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 15026/05 vom 28.11.2005
AG München 482 UR II 1389/04

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