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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 02.02.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 142/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 142/05

Beschluss vom 02.02.2006


Leitsatz:Die Eintragung eines Miterben ist auch dann nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei, wenn er ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (Anschluss an: BayObLGZ 1979, 39 ff.; BayObLGZ 1993, 96/99). Dies gilt auch dann, wenn die Auseinandersetzung des Nachlasses dadurch erfolgt, dass ein Miterbe seinen Erbanteil an andere Miterben abtritt und er als Ausgleich ein Grundstück aus dem Nachlass erhält. Unerheblich ist, ob die Auseinandersetzung insgesamt durch einen oder mehrere Verträge geschieht, sofern nur die Zweijahresfrist eingehalten wird.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 60 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG Landshut 64 T 2350/05 vom 16.11.2005
AG Eggenfelden Grundbuch für Bd. Bl.

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