JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 02.02.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 121/05
| Leitsatz: | Bei der Anfechtung eines ablehnenden Eigentümerbeschlusses verbunden mit dem Antrag, die Eigentümer zur Zustimmung zum Einbau von Kaltwasserzählern für die Verbrauchserfassung zu verpflichten, mit dem Ziel, die Kosten verbrauchsabhängig und nicht mehr nach Miteigentumsanteilen abzurechnen, bemisst sich der Wert der Beschwer in der Regel in Anlehnung an § 24 Abs. 1 b KostO nach dem 12 1/2-fachen des Jahresbetrags der Kosten, um die der Antragsteller durch die geänderte Abrechnung entlastet würde, abzüglich der anteiligen Einbau-, Wartungs- und Ablesekosten für die Zähler. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 45 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bayreuth 42 T 58/05 vom 05.10.2005 AG Bayreuth 2 UR II 2/05 |
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