JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 01.12.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 93/05
| Leitsatz: | 1. § 25 Abs. 3 WEG kann dahin abgedungen werden, dass eine ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Wohnungseigentümer beschlussfähig ist. 2. Sieht eine Gemeinschaftsordnung vor, dass eine Vollmacht schriftlich zu erteilen und zu den Akten des Verwalters zu übergeben ist, so kann diese Regelung dahin ausgelegt werden, dass die Übergabe der Vollmacht zu den Akten Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 25, |
| Verfahrensgang: | LG Amberg 31 T 3/05 vom 11.07.2005 AG Schwandorf UR II 24/04 |
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