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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNUrteil vom 28.04.1999, Aktenzeichen: 13 U 199/98 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 13 U 199/98

Urteil vom 28.04.1999


Leitsatz:Personengebundener Anspruch auf Darlehensrückzahlung

BGB § 399 I. Alt.

Wird die Rückerstattung eines zinslos als Darlehen überlassenen Betrages nur für den Fall geschuldet, daß der Gläubiger dieses Geld "benötigt", ist die Abtretung des Rückzahlungsanspruchs wegen Verstoßes gegen § 399 BGB unwirksam, sofern der Zweck des Anspruchs nicht auch nach Abtretung gewahrt bleibt.

- 13 U 199/98 - Urteil vom 28.04.1999 - rechtskräftig.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 399 I. Alt.,

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