JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Urteil vom 26.02.1999, Aktenzeichen: 19 U 159/98
| Leitsatz: | Anspruch auf Rückzahlung von, Provisionen für stornierte Verträge Fordert der Versicherer vom Versicherungsvertreter Provisionen für stornierte Verträge zurück, so hat er für jeden Vertrag substantiiert darzulegen und notfalls zu beweisen, welche Nachbearbeitungsmaßnahmen er durchgeführt hat und warum ihm die Ausführung des Geschäfts unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Die Schilderung der üblichen Praxis oder die generelle Behauptung, die jeweiligen Versicherungsnehmer hätten die Beiträge nicht in ausreichender Zahl entrichtet, genügt diesen Anforderungen nicht. |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Vorschriften: | HGB § 87 a, HGB § 92, |
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