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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNUrteil vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 11 U 251/98 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 11 U 251/98

Urteil vom 23.06.1999


Leitsatz:Kein Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen schädigenden Wohnungseigentümer

VVG § 67 Abs. 1

Reguliert der Gebäudeversicherer aufgrund eines von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrages den Schaden, den ein einzelner Wohnungseigentümer leicht fahrlässig an fremdem Sonder- und Miteigentum verursacht hat, so kann er gegen den schädigenden Wohnungseigentümer nicht nach § 67 Abs. 1 VVG Rückgriff nehmen.

- 11 U 251/98 - Urteil vom 23.06.1999 - nicht rechtskräftig.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 67 Abs. 1,

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