JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Urteil vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 11 U 251/98
| Leitsatz: | Kein Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen schädigenden Wohnungseigentümer VVG § 67 Abs. 1 Reguliert der Gebäudeversicherer aufgrund eines von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrages den Schaden, den ein einzelner Wohnungseigentümer leicht fahrlässig an fremdem Sonder- und Miteigentum verursacht hat, so kann er gegen den schädigenden Wohnungseigentümer nicht nach § 67 Abs. 1 VVG Rückgriff nehmen. - 11 U 251/98 - Urteil vom 23.06.1999 - nicht rechtskräftig. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 67 Abs. 1, |
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