JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Urteil vom 22.01.1999, Aktenzeichen: 20 U 40/98
| Leitsatz: | Zu den Pflichten der Vermögensverwalterin bei dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages BGB § 675, cic., pVV 1. Die Vermögensverwalterin haftet aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Verteragsschluss (cic), wenn sie ihren Auftraggeber nicht über ihre in großem Umfang praktizierte Anlagepolitik, den Erwerb marktenger Aktien kleinerer Aktiengesellschaften (Nebenwerte) mit dem Ziel der "Paketbildung" aufklärt und auf die damit verbundenen besonderen Risiken hinweist. 2. Die Vermögensverwalterin haftet wegen der damit einhergehenden Loyalitätskonflikte aus dem Gesichtspunkt der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten (pVV), wenn sie vor dem Erwerb von Nebenwerten einer kleinen Aktiengesellschaft nicht darüber aufklärt, dass sie selbst Merheitsaktionärin oder ihr alleinvertretungsberechtigter Mehrheitsaktionär Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschft ist. - 20 U 40/98 - Urteil vom 22.01.1999 - nicht rechtskräftig. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 675, cic., pVV, |
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