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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNUrteil vom 18.02.2000, Aktenzeichen: 19 U 60/99 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 19 U 60/99

Urteil vom 18.02.2000


Leitsatz:Keinen Mietwagen für Kfz-Handel mit 15 Vorführwagen

Ein Unfallgeschädigter kann nur Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage machen würde. Zu Aufwendungen dieser Art gehört die Miete eines Ersatzfahrzeuges für ca. 3 Wochen nicht, wenn dem Geschädigten (hier: Kraftfahrzeughändler) mehrere andere PKW (hier: bis zu 15 Vorführwagen) zur Verfügung stehen, die ohne weiteres hätten benutzt werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unfallfahrzeug nur wenig gefahren worden ist (hier: 1.593 km in 5 Monaten).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 249, BGB § 251,

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