( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOELNUrteil vom 10.06.1999, Aktenzeichen: 1 U 1/99 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 1 U 1/99

Urteil vom 10.06.1999


Leitsatz:Sprung aus dem Auto bei Flucht des Fahrers vor Polizeikontrolle

BGB §§ 254, 823, 847

1. Die Verletzungen des Beifahrers durch einen Sprung aus dem verkehrssituationsbedingt langsam fahrenden PKW sind dem Fahrer zurechenbar, wenn der Beifahrer durch eine für ihn überraschende Flucht des Fahrers vor einer Polizeikontrolle in Panik versetzt worden ist.

2. Der verletzte Beifahrer muss sich unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung des Fahrers vor Fahrtantritt erkennen konnte und sich in dem Unfall ein alkoholtypisches Risiko verwirklichte.

- 1 U 1/99 - Urteil vom 10.06.1999 - rechtskräftig.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 254, BGB § 823, BGB § 847,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOELN – Urteil vom 10.06.1999, Aktenzeichen: 1 U 1/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koeln/olg-koeln-urteil-vom-10-06-1999-az-1-u-199

"OLG-KOELN - 10.06.1999, 1 U 1/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN