JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Urteil vom 10.06.1999, Aktenzeichen: 1 U 1/99
| Leitsatz: | Sprung aus dem Auto bei Flucht des Fahrers vor Polizeikontrolle BGB §§ 254, 823, 847 1. Die Verletzungen des Beifahrers durch einen Sprung aus dem verkehrssituationsbedingt langsam fahrenden PKW sind dem Fahrer zurechenbar, wenn der Beifahrer durch eine für ihn überraschende Flucht des Fahrers vor einer Polizeikontrolle in Panik versetzt worden ist. 2. Der verletzte Beifahrer muss sich unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung des Fahrers vor Fahrtantritt erkennen konnte und sich in dem Unfall ein alkoholtypisches Risiko verwirklichte. - 1 U 1/99 - Urteil vom 10.06.1999 - rechtskräftig. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 254, BGB § 823, BGB § 847, |
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