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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 31.05.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 77/99 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 Wx 77/99

Beschluss vom 31.05.1999


Leitsatz:Bauliche Veränderung ohne Eingriff in die Bausubstanz

WEG § 22

Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage stellen auch dann eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, wenn sie nicht unmittelbar die Bausubstanz berühren.

- 16 Wx 77/99 - Beschluss vom 31.05.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 22,

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