JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 31.01.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 47/08
| Leitsatz: | Die Kosten eines weiteren Verteidigers sind nicht nach § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO erstattungsfähig, wenn dem Gericht die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Wahlverteidiger aufgedrängt worden ist, ohne dass dieser eine zu entschuldigende Verhinderung auch unter andeutungsweise vorgetragen hat. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 464 a Abs. 2 Nr. 2, |
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