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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 30.03.2009, Aktenzeichen: 2 Wx 35/09 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Wx 35/09

Beschluss vom 30.03.2009


Leitsatz:1. Vor der Umdeutung eines Rechtsbehelfs in ein an ein anderes Gericht zu richtendes Rechtsmittel und seiner Vorlage an jenes andere Gericht ist der Rechtsbehelfsführer grundsätzlich von dem angerufenen Gericht anzuhören.

2. Im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB kommt eine Umdeutung einer beim Landgericht erhobenen Anhörungsrüge in eine Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht nicht in Betracht, weil eine solche Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist. Dies gilt auch dann, wenn durch den angegriffenen Beschluss des Landgerichts ein Wiedereinsetzungsgesuch abgelehnt worden ist.
Rechtsgebiete:HGB, FGG
Vorschriften:HGB § 335 Abs. 4, HGB § 335 Abs. 5, FGG § 22 Abs. 2, FGG § 27, FGG § 29 a Abs. 1,
Stichworte:Freiwillige Gerichtsbarkeit, Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde,
Verfahrensgang:LG Bonn, 39 O 472/08 vom 05.03.2009

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