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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 30.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 179/07 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 179/07

Beschluss vom 30.03.2007


Leitsatz:Gegen einen Zeugen, der wiederholt unberechtigt die Aussage verweigert, kann nur einmal Ordnungsgeld festgesetzt werden. Die wiederholte Festsetzung von Ordnungsgeld ist unzulässig. Demgegenüber kann Beugehaft auch mehrfach - bis zu der in § 70 Abs. 2 StPO vorgesehenen Höchstgrenze - angeordnet werden.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 70,
Stichworte:Ordnungsgeld, wiederholte Festsetzung,

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