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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 28.12.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 665/06 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 665/06

Beschluss vom 28.12.2006


Leitsatz:Bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (entsprechend § 140 Abs. 2 StPO) kann ein ortsansässiger Verteidiger bestellt werden, wenn nicht der Verurteilte ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Beiordnung eines nicht ortsansässigen Verteidigers hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 140 Abs. 2,
Stichworte:Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren,

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