JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 28.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 86/99
| Leitsatz: | Überwachungsbetreuung BGB § 1896 Abs. 2 und 3 Hat der Betroffene vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt, so ist bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit nicht sogleich von Amts wegen für den Bevollmächtigten vorsorglich ein Überwachungsbetreuer zu bestellen. Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird. - 16 Wx 86/99 - Beschluß vom 28.06.1999 - unanfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1896 Abs. 2, BGB § 1896 Abs. 3, |
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