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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 26.06.2009, Aktenzeichen: 2 Wx 55/09 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Wx 55/09

Beschluss vom 26.06.2009


Leitsatz:Im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist das Landgericht Beschwerdeinstanz. Die Zurückweisung eines einen Richter des Landgericht betreffenden Ablehnungsgesuchs ist zwar nicht nach § 335 Abs. 5 Satz 4 HGB unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde - zum Oberlandesgericht - als einziges Rechtsmittel gegen diese Zurückweisung ist aber nur dann zulässig, wenn sie vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist.
Rechtsgebiete:HGB, ZPO, FGG
Vorschriften:HGB § 335 Abs. 4, HGB § 335 Abs. 5, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO § 567 Abs. 1, ZPO § 574 Abs. 1, FGG § 28 Abs. 1,
Stichworte:Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im Beschwerdeverfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB,
Verfahrensgang:LG Bonn, 31 T 472/08 vom 09.06.2009

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