JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 26.06.2009, Aktenzeichen: 2 Wx 55/09
| Leitsatz: | Im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist das Landgericht Beschwerdeinstanz. Die Zurückweisung eines einen Richter des Landgericht betreffenden Ablehnungsgesuchs ist zwar nicht nach § 335 Abs. 5 Satz 4 HGB unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde - zum Oberlandesgericht - als einziges Rechtsmittel gegen diese Zurückweisung ist aber nur dann zulässig, wenn sie vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist. |
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO, FGG |
| Vorschriften: | HGB § 335 Abs. 4, HGB § 335 Abs. 5, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO § 567 Abs. 1, ZPO § 574 Abs. 1, FGG § 28 Abs. 1, |
| Stichworte: | Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im Beschwerdeverfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB, |
| Verfahrensgang: | LG Bonn, 31 T 472/08 vom 09.06.2009 |
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"OLG-KOELN - 26.06.2009, 2 Wx 55/09" © JuraForum.de — 2003-2012
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