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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 26.05.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 55/99 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 Wx 55/99

Beschluss vom 26.05.1999


Leitsatz:Aufwendungen eines Gemeinschaftsmitgliedes zu Gunsten der Gemeinschaft

WEG §§ 16, 21

Hat ein Gemeinschaftsmitglied Verbindlichkeiten der Gemeinschaft getilgt, so können es die auf Erstattung dieser Aufwendungen persönlich in Anspruch genommenen übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln verweisen.

- 16 Wx 55/99 - Beschluss vom 26.05.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16, WEG § 21,

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