( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 26.03.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 134/08 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 134/08

Beschluss vom 26.03.2008


Leitsatz:Nach § 51 Abs. 2 S. 3 StPO hat im Falle der nachträglichen Entschuldigung des Zeugen das Gericht, das den Ordnungsgeldbeschluss erlassen hat, über die Aufrechterhaltung der getroffenen Anordnung zu entscheiden. Erst gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde zulässig. Eine solche Entscheidung kann aber auch in einer begründeten Nichtabhilfeentscheidung liegen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 51 Abs. 2 S. 3,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOELN – Beschluss vom 26.03.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 134/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koeln/olg-koeln-beschluss-vom-26-03-2008-az-2-ws-13408

"OLG-KOELN - 26.03.2008, 2 Ws 134/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN