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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 24.09.2003, Aktenzeichen: 2 Wx 28/03 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Wx 28/03

Beschluss vom 24.09.2003


Leitsatz:Das Verwalteramt einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist an die Person des Verwalters gebunden. Ob der Wohnungseigentümerverwalter eine natürliche oder juristische Person ist, spielt hierfür keine Rolle. Wenn deshalb infolge einer Anteilsübertragung der Verwalter eine andere Rechtpersönlichkeit wäre, scheidet ein Übergang der Verwalterstellung im Interesse des Wohnungseigentums aus.
Rechtsgebiete:GBO, WEG, UmuG
Vorschriften:GBO § 13, GBO § 15, GBO § 78, GBO § 80, WEG § 12, WEG § 26, UmuG § 123 Abs. 3, UmuG § 131, UmuG § 132,
Verfahrensgang:LG Bonn 4 T 356/03 vom 31.07.2003

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