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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 84/99 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 Wx 84/99

Beschluss vom 23.06.1999


Leitsatz:Unanfechtbarkeit einer nachträglichen negativen Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde

FGG §§ 56g Abs. 5 S. 2, 27

Enthält die landgerichtliche Entscheidung zunächst keine ausdrückliche Aussage über die Zulassung einer weiteren Beschwerde im Rahmen des § 56g Abs. 5 S. 2 FGG und ergänzt das Landgericht in einem späteren Beschluß seine Entscheidung dahin, daß es die weitere Beschwerde nicht zulasse, so ist dieser Ergänzungsbeschluß nicht anfechtbar.

- 16 Wx 84/99 - Beschluß vom 23.06.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 56g Abs. 5 Satz 2, FGG § 27,

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