JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 84/99
| Leitsatz: | Unanfechtbarkeit einer nachträglichen negativen Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde FGG §§ 56g Abs. 5 S. 2, 27 Enthält die landgerichtliche Entscheidung zunächst keine ausdrückliche Aussage über die Zulassung einer weiteren Beschwerde im Rahmen des § 56g Abs. 5 S. 2 FGG und ergänzt das Landgericht in einem späteren Beschluß seine Entscheidung dahin, daß es die weitere Beschwerde nicht zulasse, so ist dieser Ergänzungsbeschluß nicht anfechtbar. - 16 Wx 84/99 - Beschluß vom 23.06.1999 - unanfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 56g Abs. 5 Satz 2, FGG § 27, |
Um den Volltext vom OLG-KOELN – Beschluss vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 84/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-KOELN - 23.06.1999, 16 Wx 84/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum