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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 21.06.1999, Aktenzeichen: 16 W 16/99 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 W 16/99

Beschluss vom 21.06.1999


Leitsatz:Anspruch gegen den Lebensgefährten auf Mitwirkung bei der Kündigung der bisher gemeinsam bewohnten Mietwohnung

BGB § 723

Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.

- 16 W 16/99 - Beschluss vom 21.06.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 723,

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