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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 19.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 79/99 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 Wx 79/99

Beschluss vom 19.06.1999


Leitsatz:Rechtschutzbedürfnis für eine weitere Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

FGG §§ 19, 27

Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung erheblicher Grundrechtseingriffe nach Erledigung der unmittelbaren Beschwer des Betroffenen ( BVerfG, NJW 1998, 2432 und NJW 1997, 2163 ) ist eine nachträgliche Beschwerde gegen eine vom Betreuer veranlaßte und vom Vormundschaftsgericht genehmigte, später auf Veranlassung des Betreuers wieder beendete Unterbringung des Betreuten unzulässig, wenn dieser während der Zeit seiner Unterbringung hinreichend Gelegenheit hatte, die Berechtigung der Unterbringung gerichtlich überprüfen zu lassen.

- 16 Wx 79/99 - Beschluß vom 19.06.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 19, FGG § 27,

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