JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 258/07
| Leitsatz: | Eine Grundgebühr nach VV 4100 zum RVG fällt mit der Tätigkeit des Verteidigers im ersten Verfahrensabschnitt an und entsteht in den nachfolgenden Verfahrensabschnitten für denselben Verteidiger nicht nochmals. Dies gilt auch, wenn die erste Tätigkeit noch vor dem Inkrafttreten des RVG erfolgt ist. |
| Rechtsgebiete: | RVG-VV |
| Vorschriften: | RVG-VV Nr. 4100, |
| Stichworte: | Grundgebühr, Verfahrensabschnitte, |
| Verfahrensgang: | LG Köln 103-1/04 jug. |
Um den Volltext vom OLG-KOELN – Beschluss vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 258/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOELN - 15.05.2007, 2 Ws 258/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum