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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 258/07 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 258/07

Beschluss vom 15.05.2007


Leitsatz:Eine Grundgebühr nach VV 4100 zum RVG fällt mit der Tätigkeit des Verteidigers im ersten Verfahrensabschnitt an und entsteht in den nachfolgenden Verfahrensabschnitten für denselben Verteidiger nicht nochmals. Dies gilt auch, wenn die erste Tätigkeit noch vor dem Inkrafttreten des RVG erfolgt ist.
Rechtsgebiete:RVG-VV
Vorschriften:RVG-VV Nr. 4100,
Stichworte:Grundgebühr, Verfahrensabschnitte,
Verfahrensgang:LG Köln 103-1/04 jug.

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