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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 12.11.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 488/08 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 488/08

Beschluss vom 12.11.2008


Leitsatz:1. Es wird daran festgehalten, dass eine (bindende) Verweisung gemäß § 270 StPO wegen Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts erst bei feststehendem Schuldspruch und ausreichend verfestigter Straferwartung in Betracht kommt.

2. In besonders gelagerten Einzelfällen ( hier : Verstreichenlassen von 10 Monaten zwischen Eingang der Akten bei dem Landgericht und der Rückverweisung an das Amtsgericht; Beantwortung von wiederholten Sachstandsanfragen der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, die Sache könne derzeit nicht verhandelt werden; besonderer Umfang der Sache) kann der Verweisungsbeschluß gleichwohl als wirksam zu beurteilen sein.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 270,

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