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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 11.03.1999, Aktenzeichen: 15 W 14/99 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 15 W 14/99

Beschluss vom 11.03.1999


Leitsatz:Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters

ZPO §§ 42 ff

Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters.

Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen.

- 15 W 14/99 - Beschluß vom 11.03.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO §§ 42 ff,

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