JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 11.03.1999, Aktenzeichen: 15 W 14/99
| Leitsatz: | Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters ZPO §§ 42 ff Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters. Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen. - 15 W 14/99 - Beschluß vom 11.03.1999 - unanfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO §§ 42 ff, |
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