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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 10.12.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 613/08 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ws 613/08

Beschluss vom 10.12.2008


Leitsatz:Wird gem. § 329 Abs. 3 StPO wegen einer Erkrankung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO beantragt, kann hierzu die Vorlage eines ärztlichen Attestes genügen, wenn sich hieraus Art und Schwere der Erkrankung ergeben und die Prüfung möglich ist, dass dem Angeklagten die Teilnahme an der Hauptverhandlung durch Art und Auswirkungen seiner Krankheit unzumutbar war.

Die bloße Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt hierzu regelmäßig nicht.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 329 Abs. 1, StPO § 329 Abs. 3,

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