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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 09.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 46/99 

OLG-KOELN – Aktenzeichen: 16 Wx 46/99

Beschluss vom 09.06.1999


Leitsatz:Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren

WEG § 43; ZPO § 256

Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.

- 16 Wx 46/99 - Beschluss vom 09.06.1999 - unanfechtbar.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 43, ZPO § 256,

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