JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 09.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 46/99
| Leitsatz: | Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren WEG § 43; ZPO § 256 Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde. - 16 Wx 46/99 - Beschluss vom 09.06.1999 - unanfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO |
| Vorschriften: | WEG § 43, ZPO § 256, |
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