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JuraForum.deUrteileOLG-KOELNBeschluss vom 08.05.2006, Aktenzeichen: 2 Wx 2/06 



OLG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Wx 2/06

Beschluss vom 08.05.2006


Leitsatz:Dass bei dem in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Programm "SolumSTAR" eine Buchung im Grundbuch mit einem in der Vergangenheit liegenden Datum und damit rückwirkend technisch ohne größere Probleme möglich ist, ercheint im Hinblick auf die gesetzliche Bestimmung in § 129 GBO bedenklich. Indes rechtfertigt allein dieser Umstand nicht die Eintragung eines Amtswiderspruchs, wenn die Grundbuchrechtspfleger einen früher eingegangenen Eintragungsantrag zwar einem in der Vergangenheit liegenden Datum aber vor einem später eingegangenen Antrag erledigt hat.
Rechtsgebiete:GBO
Vorschriften:GBO § 17, GBO § 39, GBO § 53, GBO § 129,
Verfahrensgang:LG Köln 11 T 251/05 vom 13.12.2005

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