JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 07.07.1999, Aktenzeichen: 14 WF 86/99
| Leitsatz: | Verzugbegründende Selbstmahnung durch Zusage von Leistungen BGB § 1613 I In der Zusage höhere Unterhaltsleistungen zu erbringen, liegt eine Selbstmahnung, die Verzug begründet, ohne dass der Schuldner die Verzugsvoraussetzungen nach § 1613 I BGB schaffen müßte. Die alsbaldige Einstellung der erhöhten Unterhaltszahlungen kann nicht als "Rücknahme" der Selbstmahnung aufgefaßt werden, so dass dahinstehen kann, ob diese überhaupt wirksam einseitig erfolgen kann (verneinend für Mahnung BGH FamRZ 1987, 40). - 14 WF 86/99 - Beschluss vom 07.07.1999 - unanfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1613 I, |
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