JuraForum.de > Urteile > OLG-KOELN > Beschluss vom 06.08.2001, Aktenzeichen: 14 WF 107/01
| Leitsatz: | 1) Erwerbseinkünfte, die neben der Betreuung von 10 und 7 Jahre alten Kinder erzielt werden, stammen im Regelfall in vollem Umfang aus unzumutbarer Arbeit. Solche Einkünfte sind um die Kinderbetreuungskosten und einen Betreuungsbonus zu bereinigen und mit dem verbleibenden Betrag teilweise bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. 2) Einkünfte aus unzumutbarer Arbeit neben der Kinderbetreuung sind mit dem anrechenbaren Betrag im Wege der Differenzmethode zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1578 I, BGB § 1577, |
| Verfahrensgang: | AG Euskirchen 19 F 170/01 |
Um den Volltext vom OLG-KOELN – Beschluss vom 06.08.2001, Aktenzeichen: 14 WF 107/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOELN - 06.08.2001, 14 WF 107/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum